Neue Gesetzgebung für mehr Nachhaltigkeit beim Heizen beschlossen

15.09.2023

Neue Gesetzgebung für mehr Nachhaltigkeit beim Heizen beschlossen

Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet und es gilt als wahrscheinlich, dass der Bundesrat Ende September ebenfalls zustimmen wird.

Das Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von klimafreundlicheren Heizungsanlagen in Deutschland zu fördern.

Mit dem Ziel, die CO2-Emissionen zu reduzieren und den Übergang zu umweltfreundlicheren Energieträgern zu unterstützen, werden bestimmte Maßnahmen und Anreize eingeführt. Das Gesetz sieht vor, dass Gebäudeeigentümer ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch in emissionsarme Heizsysteme investieren dürfen. Durch diese Maßnahmen soll der Einsatz von fossilen Brennstoffen reduziert und der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Biomasse gefördert werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Zukunft und wird dazu beitragen, die Energieeffizienz in deutschen Wohngebäuden zu steigern. Zudem wird durch die Förderung klimafreundlicher Heizungsanlagen auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Denn der Gebäudesektor ist für einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Das neue Gesetz bringt aber nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch wirtschaftliche Chancen mit sich. Durch den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien werden neue Arbeitsplätze geschaffen und innovative Technologien gefördert. Zudem können Eigentümer langfristig Kosten sparen, da emissionsarme Heizsysteme oft effizienter arbeiten als herkömmliche Systeme. Um sicherzustellen, dass das Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung erreicht wird, sind weitere Maßnahmen notwendig – wie etwa eine bessere energetische Sanierung bestehender Gebäude oder Anpassungen im Steuersystem zur Unterstützung umweltfreundlicher Investitionen. Insgesamt zeigt das beschlossene Gesetz jedoch deutlich: Der Wandel hin zu einem nachhaltigen und klimafreundlichen Leben muss jetzt vorangetrieben werden – sowohl auf politischer Ebene als auch bei jedem Einzelnen von uns!

Betriebsdauer von Gas- und Ölheizungen: Wie lange sind sie erlaubt?

Bisher gibt es bereits eine Vorgabe im GEG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen und mit Ausnahmen Öl- und Gas-Heizungen ausgetauscht werden müssen, die älter als 30 Jahre sind. Das soll sich nicht ändern. Niemand soll seine funktionierende Gasheizung ausbauen müssen. Man kann sie reparieren lassen. Es soll keine Verbote und Eingriffe ins Eigentum geben.

Was tun, wenn die Heizung bei Gas- und Ölheizungen ausfällt?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist, gilt eine Übergangsfrist, auch beim geplanten Heizungstausch. Innerhalb der Frist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist kommt es darauf an, welche kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Sonderregelung für Eigentümer ab 80 Jahren aufgehoben

Eine geplante Sonderregel für Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, wurde gestrichen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant, dass bei selbstnutzenden Eigentümern von Wohngebäuden mit bis zu sechs Einheiten in dieser Altersklasse im Havariefall einer Heizung die Pflicht entfallen soll, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen.

Bis wann ist fossile Heizung noch erlaubt?

Laut Heizungsgesetz darf noch bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen geheizt werden. Ab dem 1.1.2045 dürfen Gebäude dann nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

Zusammenfassend sieht das neue Heizungsgesetz vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen auf 65 Prozent erhöht werden soll. Dabei gibt es verschiedene Optionen wie Wärmepumpen, Stromdirektheizungen oder Biomasseheizungen. Gasheizungen können bis zur Vorlage einer Wärmeplanung umgerüstet werden und müssen schrittweise klimaneutrale Gase beimischen. Eine Beratungspflicht soll mögliche Auswirkungen aufzeigen. Die staatliche Förderung des Heizungstauschs wird reformiert und eine Modernisierungsumlage von zehn Prozent eingeführt. Mieterhöhungen sollen gedeckelt werden und Härtefalleinwände sind möglich. Bei Etagenheizungen muss spätestens acht Jahre nach dem Austausch der ersten Etagenheizung eine Zentralheizung eingebaut werden. Es gibt keine Verbote für Gas- und Ölheizungen, aber eine Übergangsfrist für irreparabel defekte Anlagen. Ab dem 1.1.2045 darf nur noch klimaneutral geheizt werden.