08.05.2024
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. November 2021, Aktenzeichen VIII ZR 258/19, setzt neue Maßstäbe im Umgang mit Mietminderungen bei Baulärm und hat damit weitreichende Bedeutung für Mieter und Vermieter.
Der BGH entschied in diesem Fall, dass Baulärm, der erst nach Vertragsschluss auftritt, nicht zwangsläufig zu einer Mietminderung führt. Der Kern der Entscheidung liegt in der Feststellung, dass das Fehlen einer Baustelle bei Vertragsschluss nicht automatisch als Beschaffenheitsvereinbarung für die Mietzeit gesehen werden kann und das Vorhandensein einer Baustelle somit keinen Mangel der Mietsache im rechtlichen Sinne darstellt. Der Baulärm allein ist kein ausreichender Grund für eine Minderung der Miete.
Der BGH; beschäftigte sich intensiv mit den Grundsätzen der Vertragsfreiheit und -gestaltung. Die Richter machten deutlich, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung über die Freiheit von Baulärm klar und eindeutig im Mietvertrag dokumentiert sein muss. Ein stillschweigendes Einverständnis oder unausgesprochene Erwartungen sind nicht ausreichend.
Das Urteil macht deutlich, dass bei der Vermietung einer Immobilie jegliche Annahmen über die Wohnqualität und Umgebungsfaktoren ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten werden sollten. Vermieter sind nicht verantwortlich für Veränderungen im Wohnumfeld, die nach Vertragsabschluss entstehen, es sei denn, es wurde eine spezifische Beschaffenheit vertraglich festgelegt.
Um Unklarheiten zu vermeiden, ist es entscheidend, dass beide Seiten – Mieter und Vermieter – offene Gespräche über mögliche Umgebungseinflüsse wie Baulärm führen. Dies sollte vor Vertragsschluss geschehen. Nur durch Transparenz können später Streitigkeiten vermieden werden.
In zukünftigen Mietverhältnissen könnte dieses Urteil dazu führen, dass detailliertere Angaben zur Umgebung der Mietimmobilie und zu ihrer Beschaffenheit aufgenommen werden. Es empfiehlt sich daher für beide Seiten, geplante Bauprojekte in der Nachbarschaft und mögliche Auswirkungen vorab zu recherchieren und zu diskutieren.
Das Urteil des BGH beleuchtet die Notwendigkeit rechtlich klarer Vereinbarungen in Bezug auf die Beschaffenheit und die Umgebung von Mietobjekten. Es dient als Mahnung, dass unausgesprochene Erwartungen und Annahmen im Bereich des Mietrechts oft keinen Bestand haben.
Letztlich lehrt uns dieses Urteil, dass präzise und explizite Absprachen der Schlüssel zu einem erfolgreichen und ausgewogenen Mietverhältnis sind. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich der gestiegenen Bedeutung bewusst sein, die ein umfassender und klar artikulierter Mietvertrag in unserer sich ständig verändernden Umwelt spielt.